Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sassenbach GmbH
1. Geltungsbereich
1.1 Die Sassenbach GmbH (nachfolgend “Agentur”) ist eine Werbe- und Kreativagentur, die als Full-Service-Agentur folgende Leistungen in allen Medienbereichen anbietet: (i.) Beratung in Marketing- und Mediafragen, (ii.) Erbringung von Mittlungsleistungen im Bereich Mediaeinkauf und –abwicklung und (iii.) der Entwicklung, Gestaltung und Produktion von Kommunikationsleistungen und –mitteln.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Aufträge, die der Kunde der Agentur oder einem mit der Agentur verbundenen Unternehmen mündlich oder schriftlich erteilt. Abweichende, widersprechende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsschluss, Leistungen der Agentur
2.1 Die Auftragserteilung erfolgt durch ausdrückliche Bestätigung („Auftragsbestätigung“) des Angebots von Sassenbach durch den Kunden. Die Bestätigung bedarf der Schrift- oder Textform.
2.2 Die von der Agentur zu erbringenden Leistungen ergeben sich abschließend aus dem vom Kunden bestätigten Angebot der Agentur.
2.3 Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel (insbesondere Negative, Modelle, Originalillustrationen, Quellcodedateien, Sourcecodes, u.ä.), die die Agentur erstellt oder erstellen lässt, um die nach dem Auftrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben Eigentum der Agentur. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Zur Aufbewahrung ist die Agentur nicht verpflichtet.
2.4 Die Agentur verpflichtet sich, die übertragenen Arbeiten mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen und unter Beachtung der allgemein anerkannten Grundsätze des Werbewesens durchzuführen. Sie wird den Auftraggeber rechtzeitig auf für einen ordentlichen Werbekaufmann erkennbare gewichtige Risiken hinweisen. Der Auftraggeber stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, wenn die Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers gehandelt hat, obwohl die Agentur dem Auftraggeber die Bedenken der Agentur im Hinblick auf die Zulässigkeit der Werbemaßnahmen oder sonstigen Maßnahmen mitgeteilt hat. Die Agentur haftet in keinem Fall für die Vollständigkeit und Richtigkeit von Beistellungen oder Kundenmaterial und hat insofern auch keinerlei Prüfpflicht.
2.5 Die Leistungen der Agentur beinhalten, vorbehaltlich ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung zwischen der Agentur und dem Kunden, keine rechtliche Prüfungs- oder Beratungspflicht durch die Agentur gegenüber dem Kunden (z.B. im Hinblick auf das Markenrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht), insbesondere keinerlei Verpflichtungen der Agentur im Hinblick auf eine etwaige Eintragungsfähigkeit einer Marke oder die wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit. Der Kunde verpflichtet sich hiermit, sämtliche Maßnahmen, mit denen die Agentur beauftragt wird, einer eigenen rechtlichen Überprüfung zu unterziehen.
3. Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1 Der Kunde ist verpflichtet, der Agentur die für die Leistungserbringung gemäß Ziffer 2 der AGB notwendigen Daten, Produktinformationen und sonstige Informationen, Vorlagen und/oder sonstigen Materialien (Fotos, Grafiken, Logos) in der zur Erfüllung der Leistungen nötigen Beschaffenheit kostenfrei zur Verfügung zu stellen (nachfolgend zusammen „Kundenmaterial“ genannt).
3.2 Der Kunde sichert in Bezug auf sämtliches Kundenmaterial zu, dass dieses von der Agentur im Rahmen der Leistungen der Agentur frei von Rechten Dritter, vor allem ohne weitere Rechteklärungen, weiterverarbeitet und verwendet werden kann und dass er zur Weitergabe und Verwendung dieses Kundenmaterials durch die Agentur berechtigt ist und die Verwendung des Kundenmaterials durch die Agentur im Rahmen der Leistungserbringung (insbesondere dessen Bearbeitung, Vervielfältigung und Verbreitung) oder nach Maßgabe dieser AGB im Übrigen (z.B. im Rahmen des hierin vereinbarten Rechtes zur Eigendarstellung der Agentur) keine Rechte Dritter verletzt.
4. Vergütung der Agentur, Mehraufwände, Zahlung
4.1 Die Vergütung der Agentur wird im Auftrag vereinbart.
4.2 Leistungen und Aufwände der Agentur, die über die im Auftrag vereinbarten Leistungen hinausgehen, insbesondere aufgrund von Erweiterungen, Ergänzungen oder Änderungen der Leistung durch den Kunden, rechnet die Agentur nach tatsächlichem Aufwand ab, insofern gelten die jeweils aktuellen Stundensätze der Agentur. In Bezug auf Drittkosten gelten die Regelungen dieser AGB, sofern der Auftrag keine abweichende Regelung enthält.
4.3 Soweit im Auftrag nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind von der vereinbarten Vergütung maximal zwei Korrekturphasen für von der Agentur erstelltes Material enthalten. Darüber hinausgehende Korrekturen oder Anpassungswünsche des Kunden rechnet die Agentur nach tatsächlichem Aufwand ab, insofern gelten die jeweils aktuellen Stundensätze der Agentur.
4.4 Sämtliche Vergütungen und Zahlungen an die Agentur sind jeweils nach Rechnungsstellung durch die Agentur zur sofortigen Zahlung durch den Kunden ohne jegliche Abzüge fällig.
4.5 Bis zur vollständigen Zahlung aller einen Auftrag betreffenden Rechnungen behält sich die Agentur das Eigentum an allen Ergebnissen im Zusammenhang mit dem betreffenden Auftrag vor.
4.6 Soweit für die Leistungserbringung durch die Agentur zusätzlich Leistungen Dritter erforderlich sind (z.B. Bild- und Musikrechte, Druckleistungen, Bild-/Ton-Produktionen (Werbetrailer oder –clips)) und diese Leistungen Dritter nicht bereits in den Auftrag einbezogen sind, wird die Agentur von den Dritten auf Wunsch des Kunden Angebote einholen und dem Kunden zur Freigabe vorlegen. Gibt der Kunde das Angebot frei, entscheidet der Kunde zugleich, ob die Leistungen des Dritten durch die Agentur in deren Namen beauftragt oder die Leistungen des Dritten durch die Agentur im Namen und auf Rechnung des Kunden beauftragt werden. Beauftragt die Agentur auf Wunsch des Kunden einen Dritten im Namen der Agentur, ist die Agentur berechtigt, eine marktübliche Handlingprovision gegenüber dem Kunden geltend zu machen.
4.7 Sämtliche Vergütungen verstehen sich als Nettovergütungen. Zusätzlich zur Vergütung ist die gesetzliche Umsatzsteuer zu zahlen, sofern und soweit diese anfällt.
5. Nutzungsrechte, Präsentationen, Referenznennung
5.1 Die Agentur wird dem Kunden mit vollständiger und fristgerechter Bezahlung sämtlicher den Auftrag betreffenden Rechnungen alle für die Verwendung ihrer Arbeiten und Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang übertragen, wie dies für den Auftrag ausdrücklich vereinbart ist.
5.2 Soweit nicht im Auftrag ausdrücklich anders angegeben bzw. vereinbart, erfüllt die Agentur ihre Verpflichtung durch Einräumung nicht-ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, befristet auf die Zeit der Einsatzdauer des jeweiligen Werbemittels im Rahmen der jeweiligen Kampagne und inhaltlich beschränkt auf die Nutzung der im Auftrag ausdrücklich aufgeführte(n) Werbemittel innerhalb der Kampagne durch den Kunden selbst.
5.3 Jede über die im Auftrag ausdrücklich angegebene bzw. vereinbarte oder über den vorstehenden Umfang hinausgehende Verwendung und Nutzung der Arbeiten und Leistungen durch den Kunden, insbesondere die Bearbeitung und Veränderung, und/oder Nutzung für andere oder weitergehende Zwecke, bedarf in jedem Fall der gesonderten schriftlichen Einigung zwischen Kunde und Agentur und Zahlung der vereinbarten zusätzlichen Vergütung durch den Kunden. Jedwede Nutzungsrechte des Auftraggebers beziehen sich nicht auf vom Auftraggeber nicht abgenommene Skizzen, Modelle, Entwürfe, Zeichnungen oder sonstige nicht abgenommene Arbeitsergebnisse und deren Inhalte.
5.4 Die Rechte an Drittleistungen (z.B. Musik-, Film- und Fotorechte) erwirbt der Kunde im Umfang der betreffenden, vom Kunden frei gegebenen Drittbeauftragung (siehe Ziffer 4.6 der AGB). Klarstellend wird ausdrücklich festgehalten, dass der Umfang der Rechte an Drittleistungen vom Umfang der Rechte an den damit verbundenen Agenturleistungen abweichen kann, die Rechte an Drittleistungen werden jedoch in keinem Fall in weiterem Umfang eingeräumt, als die Rechte an den Leistungen der Agentur gemäß der Vereinbarung im Auftrag bzw. gemäß Ziffern 5.1 bis 5.3 der AGB.
5.5 Die Agentur wird den Kunden nach Kräften über etwaige Beschränkungen der Urhebernutzungsrechte, insbesondere über bestehende GEMA-Rechte, hinweisen. Der Kunde garantiert, sämtliche Rechte und Ansprüche von Verwertungsgesellschaften im Zusammenhang mit den Leistungen der Agentur selbst zu klären und abzugelten. Der Kunde garantiert insbesondere die Anmeldung bei der zuständigen Verwertungsgesellschaft und die Einreichung sämtlicher damit verbundener Informationen und Unterlagen (z.B. Musik- und Schaltlisten). Dies gilt auch für etwaige Ansprüche im Zusammenhang mit der sog. Künstlersozialabgabe (KSK), der FFA-Abgabe gemäß dt. Filmförderungsgesetz oder sonstigen gesetzlichen Abgaben, Gebühren oder Steuern.
5.6 Der Kunde nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass für sämtliche vom Kunden gewünschten Musiken (d.h. Musikaufnahmen und Musikwerke, die diesen zugrunde liegen) grundsätzlich neben etwaigen Rechten und Ansprüchen von Verwertungsgesellschaften (siehe hierzu Ziffer 5.5. der AGB) die entsprechenden sonstigen Rechte und Berechtigungen (insbesondere Rechte der Musikurheber und Leistungsschutzberechtigten, Musikverlage und Tonträgerhersteller bzw. Musiklabels oder sonstiger Verfügungsberechtigter) zu klären sind und das ausschließlich der Kunde hierzu verpflichtet ist, es sei denn, die Parteien einigen sich schriftlich hiervon abweichend im Rahmen eines Auftrags.
5.7 Die Agentur ist – auch bei ausdrücklich vereinbarter Übertragung ausschließlicher Nutzungsrechte auf den Kunden im Rahmen eines Auftrags – berechtigt, die Arbeitsergebnisse im Rahmen ihrer Eigenwerbung (oder der Eigenwerbung der mit ihr verbundenen Unternehmen) unentgeltlich zu verwenden unter Nennung auch des Kundennamens, auch nach Beendigung des Auftrags, in allen Medien einschließlich Internet und im Rahmen von Wettbewerben und Präsentationen (wie z.B. dem GWA-Jahrbuch der Kommunikationsagenturen, eigene Website und sonstige Kommunikationskanäle, vor allem Social Media wie FACEBOOK, YOUTUBE, TWITTER, etc.) und sonstigen Formen und Medien der Selbstdarstellung. Die Agentur ist bis auf schriftlichem Widerruf berechtigt, den Kunden in allen Kommunikationskanälen als Referenzkunden zu nennen, wobei der Kunde diesen Widerruf nur aus wichtigem Grund erklären wird und wobei der Agentur in einem solchen Fall eine angemessene Frist zur Einstellung derartiger Maßnahmen zusteht.
6. Lieferung, Lieferfristen
6.1 Von der Agentur als konzeptionelle Vorschläge zur Verfügung gestellte Vorlagen, Entwürfe und sonstige Materialien (z.B. „Pitch-Präsentationen“) („konzeptionelle Vorschläge“) sind erst dann verbindlich (insbesondere nach Farbe, Bild- oder Tongestaltung), wenn ihre entsprechende Realisierungsmöglichkeit schriftlich (E-Mail ausreichend) durch die Agentur bestätigt wird. Die Lieferverpflichtungen der Agentur sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen von dieser zur Versendung gebracht sind. Das Risiko der Übermittlung (z.B. Beschädigung, Verlust, Verzögerung), gleich auf welchem Weg, trägt der Kunde.
6.2 Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn der Kunde seine Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung von Unterlagen, Erteilung von Freigaben etc.) ordnungsgemäß erfüllt hat.
7. Abnahme, Gewährleistung, Mängelanzeige, Haftung
7.1 Von der Agentur gelieferte Arbeiten und Leistungen hat der Kunde unverzüglich nach Erhalt zu überprüfen und Mängel unverzüglich zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, gelten die gelieferten Arbeiten und Leistungen als genehmigt und abgenommen. Unabhängig hiervon gelten die Leistungen in jedem Fall als abgenommen, wenn der Auftraggeber beginnt, die von der Agentur erbrachten Leistungen ohne mündlich oder schriftlich geäußerte Widersprüche/Einwände/Hinweise in irgend einer Form zu nutzen (worunter ausdrücklich auch jegliche Weitergabe an Dritte zählt). Sofern die Agentur dem Kunden Zwischenergebnisse vorlegt und der Kunde hierzu seine Zustimmung erteilt, gilt dies als Teilabnahme.
7.2 Bei Vorliegen von Mängeln steht der Agentur das Recht zur zweimaligen Nachbesserung innerhalb angemessener Zeit zu.
7.3. Die Agentur haftet nur für Schäden, a) die die Agentur oder ihre gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben, b) die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch eine Pflichtverletzung der Agentur oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter entstanden sind, c) nach dem Produkthaftungsgesetz (sofern die Agentur insofern überhaupt haftet), aus der Übernahme einer Garantie oder wegen arglistiger Täuschung, d) die durch die Verletzung einer Verpflichtung der Agentur entstanden sind, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflicht). Die Haftung für Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die Agentur haftet in den Fällen der Buchstaben a), b) und c) der Höhe nach unbegrenzt. Im Übrigen ist der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt und die Haftung für Vermögensfolgeschäden, insbesondere entgangenem Gewinn, ist ausgeschlossen. In anderen als den in dieser Ziffer genannten Fällen ist die Haftung der Agentur unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen dieser AGB davon nicht berührt.
8.2 Es gilt deutsches Recht. Wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder in Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten München.
Stand: Juni 2016